Abrechnungsbetrug und Spesenbetrug

Stimmt der Beleg für das Geschäftsessen?

Abrechnungen sind teilweise schwer zu überprüfen

Stellt Ihr Mitarbeiter dem Unternehmen geleistete Arbeitsstunden oder Spesen in Rechnung, so ist dies rechtlich durch den Arbeitsvertrag geregelt. Inwieweit diese Abrechnungen der Wirklichkeit entsprechen, ist nur schwer zu überprüfen. Eine bloße Kontrolle der Belege reicht oft nicht aus. Zu einem Großteil müssen Sie Ihrem Mitarbeiter einfach vertrauen.

Ein Kavaliersdelikt auf Firmenkosten?

Spesenbetrug und Abrechnungsbetrug ist ein Kündigungsgrund

Für viele Arbeitnehmer ist eine falsche Spesenabrechnung ein Kavaliersdelikt. Doch weit gefehlt. Jeder Fall von Abrechnungsbetrug oder Spesenbetrug ist eine Vermögensstraftat und Grund genug für eine Kündigung – wenn es stichhaltige Beweise für einen Betrug gibt. Die Beweislast trägt der Arbeitgeber.

Zweifeln Sie daran, dass die Belege für Hotelübernachtungen, Benzin oder Geschäftsessen tatsächlich stimmen? Haben Sie eine Vermutung, können aber nichts eindeutig nachweisen? Der nächste Schritt ist es, Klarheit darüber zu erlangen, ob ein Betrug vorliegt.

Anzeichen von möglichem Spesenbetrug

Das sind Warnsignale:

  • Verdacht auf überhöhte oder gefälschte Spesenabrechnungen
  • unstimmige Hotel- und Restaurantbelege
  • Verdacht auf Abrechnung nicht geleisteter Arbeitsstunden
  • Kilometerangaben stimmen nicht mit den tatsächlichen Arbeitswegen überein
  • auffällige Reisezeiten

Gerichtsfeste Überprüfung der Verdachtsfälle

Observationen bringen Gewissheit

Die DETEK AG ist als renommierte Wirtschaftsdetektei bei der Aufklärung von Abrechnungsbetrug und Spesenbetrug ein verlässlicher Partner. Wir sichern Beweise und gehen Ihrem Betrugsverdacht auf den Grund. Unsere über Deutschland verteilten Ermittler machen es möglich, dass Überprüfungen für das gesamte Bundesgebiet beauftragt werden können.

Bei unseren Beobachtungen gehen wir professionell, diskret und unbemerkt vor. Durch unsere lückenlose Observation liefern wir Ihnen die detaillierten Berichte und Fotos, die Ihnen die Arbeitsabläufe Ihres Mitarbeiters transparent machen.

Sollte sich herausstellen, dass kein Betrugsfall vorliegt, ist durch die Arbeit unserer Detektei das Verhältnis Ihrer Mitarbeiter untereinander und zu Ihnen nicht belastet worden. Das Betriebsklima zu schützen, ist für uns selbstverständlich. Wir sorgen dafür, dass wir unbemerkt bleiben.

Bestätigt sich durch unsere Ermittlungen Ihr Betrugsverdacht, so haben Sie nun rechtsgültige Beweise zur Hand, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Rechercheergebnisse unserer Privatdetektive können Sie mit den Angaben Ihrer Mitarbeiter und den eigenen Vermutungen abgleichen.

 

Vorgehen bei bestätigtem Betrugsverdacht

Mitarbeiter konfrontieren und kündigen

Oft einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Konfrontation mit unseren Beweisen eines Abrechnungsbetruges oder Spesenbetruges auf ein einvernehmliches Ende des Arbeitsvertrages. Sollte es aber zu einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht kommen, so können Sie das Vergehen vor Gericht stichhaltig und rechtsgültig nachweisen.

Spesenbetrug – arbeitsrechtliche Konsequenzen

Unsere Detektive gewährleisten durch ihre Professionalität und den Einsatz modernster Überwachungstechniken, dass unsere Nachweise jeder rechtlichen Überprüfung standhalten. Damit wird verhindert, dass Ihr Unternehmen weitere wirtschaftliche Verluste erleidet. Den bereits entstandenen Schaden können Sie zurückfordern. Bei erwiesenem Spesenbetrug können auch die Ermittlungskosten als Schadensersatz nach § 823 BGB vom Verursacher eingefordert werden.

Sie vermuten einen Betrug?

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, damit wir Ihre Angelegenheit in Ruhe erörtern können