Wie Wettbewerber illegal Know-How abgreifen

Forschung, Produktionsprozesse, Kostenkalkulationen und andere Bereiche betroffen

Oftmals werden die Begriffe Konkurrenzspionage und Wirtschaftsspionage miteinander vermischt, obwohl sie inhaltlich klar voneinander abzugrenzen sind. Zwar geht es in beiden Fällen um das illegale Erlangen von wirtschaftlichem Know-how, doch unterscheiden sich die jeweils beteiligten Akteure.

Wirtschaftsspionage wird durch Staaten beziehungsweise deren Nachrichten- und Geheimdienste betrieben, um unter anderem den eigenen Wirtschaftsunternehmen Wissen zu beschaffen, an das diese nur schwer oder gar nicht gelangen können.

Konkurrenzspionage hingegen – oft wird auch von Konkurrenzausspähung oder von Industriespionage gesprochen – wird durch konkurrierende Unternehmen betrieben. Von Interesse sind dabei neben Informationen aus Forschung und Entwicklung, Produktionsprozesse, Kostenkalkulationen und allgemeine Finanzdaten. Von Wirtschaftsspionage und Konkurrenzspionage sind nicht nur große Unternehmen und Konzerne, sondern zunehmend auch innovative kleine und mittlere Unternehmen betroffen.

Die illegalen Wege, die bei Spionagevorgängen beschritten werden, sind äußerst vielfältig. Gerade im Zuge der modernen Massenkommunikation werden den Tätern oftmals unbeabsichtigt Tür und Tor geöffnet. Täter sind jedoch nicht nur außerhalb des Unternehmens zu suchen, oftmals stammen sie auch aus dem eigenen Mitarbeiterkreis. Hier ist bei Neueinstellungen oftmals Kontrolle besser als Vertrauen.

Die individuellen Schäden, die durch Wirtschaftsspionage und Konkurrenzspionage entstehen, sind oftmals nur schwer einzuschätzen. Deren Bandbreite erstreckt sich von kleineren finanziellen Schäden bis hin zur drohenden Existenzvernichtung. Nach einer Studie der Universität Lüneburg wird alleine die deutsche Wirtschaft jährlich mit bis zu 50 Milliarden Euro belastet.

Diebstahl gefährdet Unternehmen

Videoüberwachung als mögliche Lösung

Da die Diskrepanz zwischen einem errechneten und tatsächlichen Kassen- und Lagerbestand das Unternehmen existenziell gefährdet, muss sich dieses schützen. Mit Videoüberwachungssystemen lässt sich eine wirksame Mitarbeiterüberwachung streng im Rahmen rechtlicher Vorschriften realisieren. Dazu gehören Video-Observationen von Kassenkräften, Abteilungsleitern, Servicekräften und Kundendienstmitarbeitern sowie sonstigen Personen, gegen die ein Verdacht auf kriminelles Verhalten besteht.

Videoaufzeichnungen und Fotos liefern gerichtsverwertbare Beweise, hinzu kommen schriftliche Berichte der Überwachungsteams. Nach Vorlage solcher Beweise gelingt auch eine außergerichtliche Einigung viel schneller. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen dabei natürlich auch stets als Zeugen zur Verfügung.

Diskrete Ermittlungen durch Detektive

DETEK deckt Täter und Sicherheitslücken auf

Staatliche Behörden werden in der Regel erst eingeschaltet, nachdem ein Schaden bereits entstanden ist. Oftmals wird der Gang zu den zuständigen Dienststellen aus purer Scheu, eigene Sicherheitslücken einzugestehen, unterlassen.

Die DETEK AG behandelt Ihre Anliegen stets höchst vertraulich und steht Ihnen sowohl im Vorfeld im Rahmen der Prävention als auch im Nachhinein bei der Aufklärung von Wirtschafts- und Konkurrenzspionage als kompetente Wirtschaftsdetektei zur Verfügung.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf