Der Griff in die Kasse

Differenzen können auf kriminelle Mitarbeiter hinweisen

Wenn in einem Unternehmen vermehrt Kassen- und Inventurdifferenzen auftreten, kann das an kriminellen Aktivitäten der eigenen Mitarbeiter liegen. Auch Personen, die regelmäßig Zugang zum Haus haben, wie Lieferanten oder Vertreter, könnten den berüchtigten „Griff in die Firmenkasse“ riskieren. Dieser besteht sehr oft in der Entwendung von Material oder fertigen Produkten. Oder Mitarbeiter wirtschaften zum eigenen Vorteil. Eine verdeckte Videoüberwachung oder die Einschleusung eines verdeckten Ermittlers können wirksam schützen oder zumindest gerichtsverwertbare Beweise liefern.

Jedes zweite deutsche Unternehmen musste in jüngster Zeit mindestens einen Schaden durch Wirtschaftskriminalität hinnehmen. Wirtschaftsexperten ermittelten bei 55 Prozent aller Inventurdifferenzen als Hintergrund den Griff in die Firmenkasse durch eigene Mitarbeiter. Weitere 12 Prozent der Schäden werden durch Vertreter, Lieferanten und Servicepersonal angerichtet. Die betroffenen Unternehmen hatten die Gefahr durchweg unterschätzt, oder sie waren technisch nicht dazu in der Lage, dieser zu begegnen.

Die Gründe für die unternehmensinterne Kriminalität sind vielfältig: neben schlichter Gier spielen persönliche Notlagen, Frust und Ärger über die Unternehmensleitung, berufliche Unzufriedenheit und ein wachsendes Einkommensgefälle eine Rolle. Auch Führungskräfte sind am Diebstahl von Firmeneigentum beteiligt, wobei die Dauer der Betriebszugehörigkeit keine Rolle spielt.

Diebstahl gefährdet Unternehmen

Videoüberwachung als mögliche Lösung

Da die Diskrepanz zwischen einem errechneten und tatsächlichen Kassen- und Lagerbestand das Unternehmen existenziell gefährdet, muss sich dieses schützen. Mit Videoüberwachungssystemen lässt sich eine wirksame Mitarbeiterüberwachung streng im Rahmen rechtlicher Vorschriften realisieren. Dazu gehören Video-Observationen von Kassenkräften, Abteilungsleitern, Servicekräften und Kundendienstmitarbeitern sowie sonstigen Personen, gegen die ein Verdacht auf kriminelles Verhalten besteht.

Videoaufzeichnungen und Fotos liefern gerichtsverwertbare Beweise, hinzu kommen schriftliche Berichte der Überwachungsteams. Nach Vorlage solcher Beweise gelingt auch eine außergerichtliche Einigung viel schneller. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen dabei natürlich auch stets als Zeugen zur Verfügung.

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