Lauschabwehr / Lauschangriff
Wie Kriminelle illegal Informationen erlangen
Moderne Technik macht Mithören leicht
Im Zuge von Wirtschaftsspionage oder Konkurrenzspionage starten Mitarbeiter oder externe Täter oft den Lauschangriff. Dank moderner Technik haben sie dabei eine Vielzahl von Möglichkeiten.
Der Lauschangriff erfolgt dabei längst nicht mehr nur über die klassischen aktiven und passiven Wanzen, um vertrauliche Gespräche in Büroräumen akustisch abhören zu können. Mittlerweile ist es auch für Amateure ohne großen technischen Aufwand möglich, nicht nur Telefonleitungen anzuzapfen, sondern auch Informationen aus Datenleitungen unbemerkt abzugreifen. Hier können zwar entsprechende Verschlüsselungsalgorithmen einen gewissen Schutz bieten, absolute Abhörsicherheit bieten sie jedoch nicht.
Sind sich dieser Gefahren noch eine Großzahl von Unternehmen bewusst, wird die Gefahr des Informationsabflusses durch elektromagnetische Abstrahlung, beispielsweise von Computermonitoren, weitestgehend unterschätzt. Beim so genannten Van-Eck-Phreaking fangen Angreifer mit geeigneten Empfangseinrichtungen die Darstellungen eines Bildschirms auf und reproduzieren diese entsprechend auf einem zweiten Monitor.
Gesetze schützen Vertraulichkeit
Geldstrafen und Freiheitsentzug
Lauschangriffe werden im bundesdeutschen Rechtssystem keineswegs als Kavaliersdelikte behandelt. Paragraph 201 des Strafgesetzbuches schützt die Vertraulichkeit des nichtöffentlich gesprochenen Wortes. Dabei gilt jedes in dienstlichem oder beruflichem Zusammenhang gesprochene Wort als nichtöffentlich. Verstöße gegen das Gesetz werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet.
Ermittlung unerwünschter Zuhörer
Abhörsicher dank DETEK
Die DETEK AG verfügt über das entsprechende Know-how und die modernste Technik, um in Ihrem Unternehmen versteckte Abhöranlagen systematisch aufzuspüren und die „Lauscher“ zu ermitteln. Darüber hinaus bieten wir im Bereich der Prävention ausgefeilte Sensibilisierungstrainings für Sie und Ihre Mitarbeiter an.