Prozessbetrug
Vorsätzliche Falschaussage
Wahrheitspflicht vor Gericht
Prozessbetrug entsteht im Zivilprozess und ist dort die vorsätzliche Falschaussage durch eine der Parteien, um das Gericht hinsichtlich des Urteils zur Vermögensverfügung zu Lasten der anderen Partei zu bewegen. Die rechtliche Grundlage bildet § 263 StGB (Betrug) in Verbindung mit der so genannten prozessualen Wahrheitspflicht, die in § 138 ZPO geregelt ist: „Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.“
Formen des Prozessbetrugs
Wann lügen eine Straftat ist
Einer gängigen Rechtsauffassung zufolge beginnt der Prozessbetrug bereits mit dem Einreichen einer Klageschrift mit wahrheitswidrigen Angaben bei Gericht sowie der Kenntnisnahme dieser durch einen Richter.
Prozessbetrug wird oftmals tateinheitlich begangen mit Vergehen der Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, uneidlicher Falschaussage bis hin zu einem Meineid.
Werden die nicht der Wahrheit entsprechenden Angaben zusätzlich durch Zeugenaussagen bestätigt, kann darüber hinaus noch der Tatbestand der Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage bestehen.
DETEK ermittelt Falschaussagen
Gerichtsfeste Beweise für Betrug
Der durch das Vorbringen falscher Tatsachen geschädigten Partei entstehen im Einzelfall durchaus immense Schäden. Hier ist die Zuhilfenahme einer professionellen Wirtschaftsdetektei wie der DETEK AG eine gute Möglichkeit, den für das Gericht nicht ersichtlichen Prozessbetrug aufzudecken und der geschädigten Partei somit zu ihrem Recht zu verhelfen.
Greifen auch Sie auf den langjährigen Erfahrungsschatz der DETEK AG und deren geschulte Ermittler zurück, wenn Sie vor Gericht durch wahrheitswidrige Angaben der Gegenseite geschädigt worden sind.