Schuldnerfahndung
„Der Schuldner ist unbekannt verzogen“
Drohender Zahlungsausfall
„Der Schuldner ist unbekannt verzogen und hat pfändbare Gegenstände nicht hinterlassen“, teilen Gerichtsvollzieher kurz und knapp in nüchternen Worten mit. Für die Empfänger solcher Schreiben bedeutet dies, dass sich ihre Schuldner der Zwangsvollstreckung der Schuldtitel entzogen haben und entsprechende Forderungsausfälle sowie Zinsverluste drohen. Mitunter führen ausstehende Zahlungen der Schuldner zu Liquiditätsengpässen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können.
Viele Schuldner wechseln häufig ihre Anschriften, ohne entsprechende Meldungen an die zuständigen Einwohnermeldeämter zu tätigen. Somit versuchen sie, sich der Vollstreckung der Schuldtitel zu entziehen.
Häufig versuchen Schuldner zudem, sich ins Ausland abzusetzen, in der Hoffnung, die Gläubiger werden nicht die Anstrengungen unternehmen, in anderen Staaten ihre Forderungen eintreiben zu lassen.
Was tun, wenn ein Schuldner verschwunden ist?
Detektive helfen bei der Suche nach Schuldnern
Die Möglichkeiten der Gerichtsvollzieher stoßen in vielen Fällen an ihre Grenzen, wenn Schuldner augenscheinlich unauffindbar sind. Doch entsprechende Forderungen, die gerichtlich auf diesem Wege nicht eingetrieben werden konnten, müssen deswegen noch nicht aufgegeben werden.
Die DETEK AG ist in Fällen der Schuldnerfahndung der richtige Ansprechpartner. Wir verfügen aus langjähriger Erfahrung über Mittel und Wege, aktuelle Wohnanschriften von Schuldnern zu ermitteln und verwertbare Vermögenswerte aufzudecken, auch für den Fall, dass der Schuldner schon eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Über unsere Einsatzzentralen im europäischen Ausland sowie Kooperationen mit namhaften ausländischen Wirtschaftsdetekteien auf der ganzen Welt sind wir auch in der Lage, Schuldner im Ausland aufzuspüren und Ihnen als Gläubiger somit zu Ihrem schon verloren geglaubten Geld zu verhelfen.