Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist Wirtschaftskriminalität
Um Steuern und Sozialversicherung betrogen
Schwarzarbeit wird in der Bevölkerung oft als ein Kavaliersdelikt abgetan, per Definition jedoch der Wirtschaftskriminalität zugeordnet. Sie schädigt nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen den Fiskus jährlich um rund 70 Milliarden Euro. Dabei werden steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten missachtet.
Die Bundesregierung hat zur verstärkten Bekämpfung von Schwarzarbeit am 23. Juli 2004 das „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ verabschiedet. Vergehen werden demnach mit Geldbußen von bis zu 300.000,00 Euro oder mehrjährigen Haftstrafen geahndet.
Die zuständigen staatlichen Ermittlungsbehörden, wie beispielsweise die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Zolls, sind personell oft nicht in der Lage, jedem einzelnen Anfangsverdacht nachzugehen, sondern müssen sich auf stichprobenartige Überprüfungen beziehungsweise solche anhand risikoorientierter Analysen am Arbeitsplatz beschränken.
Schwarzarbeit benachteiligt faire Unternehmen
Nicht nur die Steuerbehörde erleidet Schaden
Neben dem Schaden für Fiskus und Sozialversicherungssystem bedeutet Schwarzarbeit insbesondere für gesetzestreue Unternehmer einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber Mitbewerbern, die Personen illegal beschäftigen.
Oftmals werden Unternehmen sogar doppelt geschädigt, da die bei ihnen als arbeitsunfähig gemeldeten Arbeitnehmer die Krankheiten nur vortäuschen und während dieser Zeiten illegal – mitunter auch für Wettbewerber – tätig sind.
DETEK bietet gerichtsfeste Beweise
Mitarbeiterüberwachung durch Detektive
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