Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit
Definition von Arbeitsunfähigkeit
Wann ist jemand arbeitsunfähig?
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, „wenn Versicherte auf Grund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausüben können“. So steht es in § 2 Abs. 1 der im Januar 2014 in Kraft getretenen Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien. Wenn diese Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt und bestätigt wurde, hat der Arbeitnehmer in der Regel einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
„Blaumachen“ und „Krankfeiern“
Wenn Mitarbeiter trotz Krankschreibung feiern – oder woanders arbeiten
Nicht selten aber täuscht der Arbeitnehmer seine Krankheit nur vor und „macht blau“. Er nutzt die vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit, um in den Genuss der Lohnfortzahlung zu kommen und die Zeit des „Krankfeierns“ anderweitig zu nutzen. Wenn Sie als Arbeitgeber einen solchen Verdacht haben, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeiter diskret zu überprüfen. Denn täuscht der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nur vor, gilt dies juristisch als schwerwiegende Verletzung des Vertrauensverhältnisses, die zu einer Kündigung berechtigt.
Überprüfung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB)
Sofort die Krankenkasse informieren?
Die Richtigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die gern auch „gelber Urlaubsschein“ genannt wird, zu überprüfen, fällt den meisten Arbeitgebern schwer. Aus Sorge, dass ihnen „Schnüffelei“ vorgeworfen wird oder sie auf den Kosten für eine durchaus gerechtfertigte Überprüfung sitzenbleiben, unterlassen sie es häufig, ihren Anspruch durchzusetzen. Sie nehmen die vertragswidrige Handlung ihrer Mitarbeiter in Kauf, obwohl ihnen durch den Krankschreibungsbetrug wirtschaftlicher Schaden zugefügt wird. Gut zu wissen ist auch, dass der Arbeitnehmer die Kosten der beauftragten Detektei übernehmen muss, wenn ihm das Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.
Das können Sie gegen vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit tun
Diskrete Überprüfung durch einen Detektiv
Haben Sie den Verdacht, einer Ihrer Mitarbeiter täuscht seine Krankheit nur vor? Haben Sie vielleicht einen (anonymen) Hinweis über eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit erhalten? Dann hilft Ihnen die DETEK AG als renommierte Wirtschaftsdetektei dabei, diesen Fall diskret und seriös zu lösen. Wir gehen Ihrem Verdacht auf den Grund, sichern Beweise und bieten Ihnen eine gerichtsfeste Überprüfung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
So arbeitet die DETEK AG
Wir bleiben unbemerkt
Die DETEK AG hat zahlreiche Einsatzentralen über ganz Deutschland verteilt und kann so für Überprüfungen im gesamten Bundesgebiet beauftragt werden. Selbstverständlich ist für uns, dass wir bei der von Ihnen ergriffenen Maßnahme mit äußerster Diskretion vorgehen und unbemerkt bleiben. Sollte sich dann herausstellen, dass kein Betrugsfall vorliegt, können Sie bei der DETEK AG sicher sein, dass unsere Arbeit das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer nicht belastet.
Bestätigung der vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit
Gerichtsfeste Beweise für Täuschung
Haben unsere Mitarbeiter aber den Verdacht bestätigt, so haben Sie gerichtsfeste Beweise in der Hand, um das Problem arbeitsrechtlich in Ihrem Sinne zu lösen. Unsere Detektive gewährleisten durch ihre Professionalität und den Einsatz modernster Überwachungstechniken, dass die Ergebnisse jeder juristischen Überprüfung standhalten.